Eingriff der Länder in Rundfunkfinanzierung verfassungswidrig
11. September 2007 11:40 Uhr
Karlsruhe (dpa) - Auf die GEZ-Gebührenzahler könnten höhere Belastungen zukommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt und nannte den Länder-Eingriff in die Rundfunkfinanzierung verfassungswidrig. Bei der Gebührenrunde 2005 waren die Länder deutlich hinter dem Vorschlag der zuständigen Kommission geblieben. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr bleibt zwar in Kraft. Aber die Anstalten müssen laut Gericht bei der neuen Runde einen Ausgleich bekommen.
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Waren sie nicht nett zu uns.....
Das es solch eine Milde in unserem Heimatland noch gibt.....